Präambel
Stets rechtmäßige und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen ist seit jeher von zentraler Bedeutung für die Capri Sun Group. Wir handeln gewissenhaft im Rahmen unserer „Grundsatzerklärung Menschenrechte und Umweltschutz“ und unserem internen Verhaltenskodex für unsere Mitarbeiter. Dadurch haben wir das Vertrauen der Konsumenten und Kunden in uns, in unsere Marke und in die Qualität unserer Produkte aufgebaut und über die Jahrzehnte hinweg erhalten.
In unserem internen Verhaltenskodex für unsere Mitarbeiter haben wir, die Capri Sun Group, unsere Verpflichtung zu einem hohen Standard an Integrität und Nachhaltigkeit sowie unsere ethischen Grundsätze verankert. Wir verfolgen eine „Null-Toleranz“-Politik, was unethisches Verhalten im Geschäftsverkehr angeht, wie z. B. Korruption, Bestechung und Zwangsarbeit. Wir legen allergrößten Wert darauf, dass sich all unsere Business Partner zur Einhaltung vergleichbarer Standards verpflichten sowie ihre Geschäfte ethisch und in voller Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften führen. Dieser externe Verhaltenskodex ist gerichtet an unsere Business Partner und fasst die wesentlichen Handlungsgrundsätze zusammen, welche auf mehreren allgemein anerkannten ethischen und rechtlichen Standards basieren. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass wir alle die richtigen Entscheidungen im Rahmen unserer täglichen Arbeit treffen.
1. Grundprinzipien
1.1. ETHIK
Capri Sun Group erwartet von ihren Business Partnern, dass sie sich stets ethisch und rechtskonform verhalten sowie integer handeln – und zwar in jeglicher Hinsicht ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Entsprechend wird von Business Partnern erwartet, dass sie folgende Grundprinzipien einhalten und diese auch von ihren Vorlieferanten einfordern:
Integrität im Geschäftsverkehr
Korruption, Erpressung, Untreue und Unterschlagung in jeglicher Form werden von Business Partnern weder ausgeübt noch gefördert, unterhalten oder toleriert. Es ist den Business Partnern untersagt, Mitarbeitern/Innen der Capri Sun Group Geschenke, Gefälligkeiten bzw. sonstige Gegenstände oder Leistungen von Wert anzubieten, zu erweisen bzw. zu übergeben, welche die Geschäftsentscheidungen der Capri Sun Group-Mitarbeiter/Innen unangemessen beeinflussen könnten bzw. wodurch die Business Partner einen unfairen Vorteil erlangen könnten.
Fairer Wettbewerb
Business Partner haben sich im Wettbewerb fair zu verhalten und die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze zu achten. Wir erwarten von unseren Business Partnern, dass sie sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern beteiligen noch eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen.
Datenschutz, vertrauliche und geschützte Informationen
Business Partner müssen die geltenden Gesetze zum Datenschutz einhalten. Wir erwarten von unseren Business Partnern, dass sie angemessene Vorkehrungen treffen, um vertrauliche und geschützte Informationen sicher zu verwahren und solche Information nur für den von uns freigegebenen Zweck zu nutzen
1.2. PRODUKT- & ARBEITSSICHERHEIT
Es ist einer unserer Grundgedanken, dass Menschen fair, mit Respekt und würdevoll behandelt werden. Wir erwarten daher von unseren Business Partnern, dass sie in ihren Unternehmen die Menschenrechte achten und einen fairen und respektvollen Umgang mit ihren Mitarbeitern pflegen. Dies umfasst u.a. folgende Aspekte:
Gleichberechtigung und faire Behandlung
ie Gleichbehandlung aller Mitarbeiter ist ein wesentlicher Grundsatz der Unternehmenspolitik der Capri Sun Group und wird deshalb auch von unseren Business Partnern erwartet. Business Partner müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nicht durch diskriminierendes Verhalten, welches sich z. B. auf personenbezogene Merkmale wie ethnische Herkunft, nationale Herkunft, Geschlecht, Alter, körperliche Merkmale, soziale Herkunft, Behinderung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Religion, Familienstand, Schwangerschaft, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck oder ein anderes rechtswidriges Kriterium bezieht, belästigt werden. Wir erwarten von unseren Business Partnern, dass sie ihre Mitarbeiter fair, frei von sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, seelischem oder physischem Zwang oder verbaler Beschimpfung sowie ohne Androhung einer solchen Behandlung behandeln.
Verbot von Kinderarbeit
Capri Sun Group lehnt jegliche Art von Kinderarbeit, insbesondere in der Lieferkette ab. Es wird erwartet, dass unsere Business Partner jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verhindern und unterbinden, bei ihren Beschäftigten das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter einhalten und die Arbeitsstandards der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) beachten.
Arbeitszeiten und Überstunden, Löhne
Business Partner halten die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit ein. Ferner wird von unseren Business Partnern erwartet, dass ihre Mitarbeiter eine faire Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.
Verbot von Zwangsarbeit
Von Business Partnern wird erwartet, dass sie ihre Mitarbeiter respektvoll und würdevoll behandeln sowie eine Arbeitsumgebung frei von jeder Form von Zwangsarbeit, körperlicher Bestrafung oder anderen Formen des physischen Zwangs (z. B. Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, Gefangenenzwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel) schaffen.
Vereinigungsfreiheit
Business Partner müssen das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit in Einklang mit den anwendbaren Gesetzen beachten. Wir erwarten von unseren Business Partnern, eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern zu pflegen.
1.3. GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND QUALITÄT
Sicherheit am Arbeitsplatz ist für den Erfolg von Capri Sun Group von grundlegender Bedeutung. Wir nutzen internes und externes Know-how, um unseren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten. Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel. Von Business Partnern erwarten wir daher, dass sie in ihren Unternehmen ebenfalls für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen. Auch die Qualität in Geschäftsprozessen ist von Business Partnern zu gewährleisten. Dies beinhaltet die folgenden Aspekte:
Gesundheit und Sicherheit
Business Partner halten alle anwendbaren Bestimmungen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit ein. Alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen müssen vorliegen und aufrechterhalten werden. Wir erwarten von unseren Business Partnern, für angemessene Kontrollen, sichere Arbeitsabläufe, vorbeugende Instandhaltungen und erforderliche technische Schutzmaßnahmen zu sorgen, um Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu reduzieren und bestenfalls zu vermeiden. Zu den Mindestvoraussetzungen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gehören auch die Verfügbarkeit von Trinkwasser, ausreichende Beleuchtung, angemessene Raumtemperatur, gute Belüftung und Sanitäranlagen, Brandschutzmaßnahmen, das Ausweisen und Sicherstellen von Flucht- und Rettungswegen.
Qualitätsanforderungen & Produktsicherheit
Business Partner erfüllen die gesetzlich geltenden, allgemein anerkannten oder vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen, um Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, die den Bedürfnissen der Capri Sun Group gerecht werden, die zugesicherten Leistungen erbringen und für den vorgesehenen Gebrauch sicher sind. Ferner sind unsere Business Partner verpflichtet, uns ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte, Zutaten, Materialien und/oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die alle anwendbaren Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards erfüllen. Wir erwarten von Business Partnern, uns über jedwede Bedenken hinsichtlich Produktsicherheit unverzüglich zu informieren.
1.4. UMWELT UND NACHHALTIGKEIT
Wir arbeiten daran, unsere Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern, indem wir uns messbare Ziele zur Reduzierung unserer Umweltauswirkungen setzen und auf diese hinarbeiten. Von unseren Business Partnern erwarten wir daher, dass sie ökologisch verantwortungsbewusst und ressourcenschonend handeln. Dies beinhaltet Folgendes:
Abfall und Emissionen
Business Partner unterhalten Systeme, welche die Sicherheit bei der Handhabung, dem Transport, der Lagerung und der Wiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässern gewährleisten. Sämtliche dieser Tätigkeiten, die möglicherweise eine negative Auswirkung auf die Gesundheit von Menschen oder auf die Umwelt haben können, sollen in angemessener Weise gehandhabt, gemessen und kontrolliert werden, bevor die genannten Stoffe freigesetzt werden. Ein umweltgerechtes Handling und Entsorgung von Abfällen ist Pflicht. Die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle (gem. Basler Übereinkommen) ist verboten. Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- oder Luftverunreinigungen oder übermäßiger Wasserverbrauch sind zu unterlassen.
Ressourcen- und Klimaschutz
s wird erwartet, dass unsere Business Partner natürliche Ressourcen (z. B. Wasser, Energiequellen, Rohstoffe) sparsam verwenden. Business Partner müssen danach streben, negative Umweltauswirkungen durch ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen durch ein proaktives Konzept und einen verantwortungsvollen Umgang mit umweltbezogenen Aspekten zu minimieren oder zu eliminieren. Weiter tolerieren wir nicht, wenn Land, Wälder oder Gewässer widerrechtlich zwangsgeräumt oder enteignet werden. Die Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten und die Produktion von persistenten organischen Schadstoffen ist ebenso verboten.
2. EINRICHTUNG VON COMPLIANCESYSTEMEN
Da wir uns selbst zu einem hohen Standard an Integrität, Nachhaltigkeit und ethischem Verhalten verpflichtet haben, erwarten wir von unseren Business Partnern, Compliance-Systeme einzuführen bzw. zu unterhalten, welche die Einhaltung der anwendbaren Gesetze in ihren Unternehmen unterstützen und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Erwartungen, die in diesem externen Verhaltenskodex für Business Partner dargelegt sind, fördern. Dies beinhaltet Folgendes:
2.1. MITTEILUNGSMÖGLICHKEITEN BEI BEDENKEN
Business Partner richten für ihre Mitarbeiter Mitteilungswege ein, auf denen über mögliches unrechtmäßiges Verhalten am Arbeitsplatz berichtet werden kann. Jede Mitteilung ist vertraulich zu behandeln. Auf der Basis der Berichte führen die Business Partner Untersuchungen durch und ergreifen, sofern erforderlich, Maßnahmen.
2.2. VERPFLICHTUNG UND VERANTWORTUNG
usiness Partner sind aufgefordert, die Erwartungen aus diesem Verhaltenskodex zu erfüllen, indem sie dafür in ihren Unternehmen entsprechende Mittel bereitstellen, und die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze in ihrer Lieferkette zu kommunizieren. Von Business Partnern wird zudem erwartet, dass sie ihre Nachhaltigkeitsleistung durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich verbessern.
2.3. RISIKOMANAGEMENT
ir erwarten von unseren Business Partnern, dass sie Prozesse zur Identifizierung, Bestimmung und Überwachung von Risiken in allen Bereichen einführen bzw. unterhalten, die in diesem Verhaltenskodex und allen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen angesprochen werden.
2.4. AUDITS UND BEENDIGUNG DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG
Um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex sicherzustellen und nachzuweisen, sind die Business Partner verpflichtet, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und uns angeforderte Belege zur Verfügung zu stellen. Zum Zweck der Kontrolle
der Einhaltung dieser Regelung, behalten wir uns das Recht vor, nach vorheriger Ankündigung die Geschäftsprozesse und -einrichtungen der Business Partner alleine oder mit Unterstützung Dritter zu untersuchen und zu prüfen. Sollten wir als Ergebnis einer solchen Untersuchung und Prüfung zu der Auffassung gelangen, dass ein Business Partner diesen externen Verhaltenskodex nicht einhält, ist dieser verpflichtet, zeitnah die zur Beseitigung der Beanstandungen erforderlichen Maßnahmen nach unseren Vorgaben zu ergreifen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, jegliche vertragliche Vereinbarung bzw. die Geschäftsbeziehung insgesamt mit dem Business Partner auszusetzen oder gar zu beenden.
3. Meldung von potenziellem
Fehlverhalten
Unsere Business Partner sind verpflichtet, uns tatsächliches, potenzielles oder mutmaßliches Fehlverhalten zu melden, welches die Capri Sun Group betrifft oder beeinflusst. Dies gilt, falls dieser externe Verhaltenskodex für Business Partner oder anwendbare Gesetze durch unsere Business Partner oder unsere eigenen Mitarbeiter verletzt werden. Die Mitteilung solcher Bedenken hilft uns, Probleme proaktiv zu identifizieren und die Integrität der Geschäftsbeziehung zwischen Capri Sun Group und den Business Partnern zu wahren. Zusätzlich zu den von Business Partnern intern zu unterhaltenen Berichtsressourcen haben die Business Partner und ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, über [email protected] Bedenken zu melden.