Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Als führendes Kindergetränk wollen wir dazu beitragen, die Welt besser zu machen und den Kindern einen besseren Planeten zu hinterlassen. Hierbei sind wir uns unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst und kennen die Herausforderungen, die globale Beschaffungsstrukturen mit sich bringen. Daher arbeiten wir daran, die sozialen und ökologischen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu analysieren, Risiken zu erkennen und diese zu minimieren.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltpflichten in globalen Lieferketten. Derzeit ist Capri Sun gesetzlich noch nicht betroffen. Wir nehmen unsere Verantwortung jedoch ernst und setzen das Gesetz bereits um.

 

Hinweis gemäß Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Mit unserem Verfahren wollen wir einen vertrauensvollen, aber auch transparenten Umgang mit Hinweisen über die Verletzung von Menschenrechten, als auch von umweltschutzrechtlichen Pflichten gewährleisten. Mit einem Hinweis zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie beispielsweise Kinderarbeit, Diskriminierung, Zwangsarbeit oder die schädliche Verunreinigung von Böden, Gewässern und Luft, sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur Capri Sun Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden.

Unten auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, uns über einen Verstoß gegen die Menschenrechte oder gegen den Umweltschutz im Rahmen des Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetzes zu informieren.

 

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